Ja, das ist richtig. Gefährliche Produkte (oder gefährliche Güter) sind Substanzen oder Objekte, die aufgrund ihrer physikalischen, chemischen oder biologischen Eigenschaften eine Gefahr für die Gesundheit, Sicherheit, Umwelt oder das Leben darstellen können. Aus diesem Grund unterliegen sie besonderen Vorschriften für den Transport, die Lagerung und den Umgang, um Unfälle, Verletzungen und Umweltschäden zu vermeiden. Je nach Art der Gefahr werden gefährliche Güter in verschiedene Klassen eingeteilt.
Kategorie 4 Gefährliche Güter
International anerkannte Gefahrgutklassen
Gefährliche Güter werden international in 9 Hauptklassen eingeteilt, basierend auf den Risiken, die sie darstellen. Diese Klassifizierung wird im „Orange Book“ der Vereinten Nationen festgelegt und von internationalen Vorschriften wie ADR, IATA, IMDG und RID übernommen. Im Folgenden sind die Klassen sowie Beispiele für jede aufgeführt:
Klasse 1: Explosive Stoffe
- 1.1: Gefahr einer Massenexplosion (z. B. TNT, Dynamit).
- 1.2: Gefahr durch Splitter, aber keine Massenexplosion (z. B. Munition).
- 1.3: Geringe Feuergefahr oder geringe Explosionsgefahr (z. B. Feuerwerkskörper).
- 1.4: Unbedeutendes Explosionsrisiko (z. B. Signalraketen).
- 1.5: Sehr unempfindlich, aber mit Massenexplosionsgefahr (z. B. industrielle Sprengstoffe).
- 1.6: Extrem unempfindlich (z. B. Komponenten militärischer Systeme).
Klasse 2: Gase
- 2.1: Entzündbare Gase (z. B. Propan, Butan).
- 2.2: Nicht entzündbare, nicht giftige Gase (z. B. Stickstoff, Helium).
- 2.3: Giftige Gase (z. B. Chlor, Ammoniak).
Klasse 3: Entzündbare Flüssigkeiten
Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 60–65 °C.
- Beispiele: Benzin, Alkohol, lösungsmittelhaltige Farben.
Klasse 4: Entzündbare feste Stoffe, selbstentzündliche Stoffe, Stoffe, die in Berührung mit Wasser entzündbare Gase entwickeln
- 4.1: Entzündbare feste Stoffe (z. B. roter Phosphor, Schwefel).
- 4.2: Selbstentzündliche Stoffe (z. B. Aktivkohle, weißer Phosphor).
- 4.3: Stoffe, die mit Wasser entzündbare Gase entwickeln (z. B. Natrium, Lithium).
Klasse 5: Oxidierende Stoffe und organische Peroxide
Stoffe, die Sauerstoff freisetzen und Brände verstärken können.
- 5.1: Oxidierende Stoffe (z. B. Nitrate, Perchlorate).
- 5.2: Organische Peroxide (z. B. Methylethylketonperoxid).
Klasse 6: Giftige und infektiöse Stoffe
Stoffe, die beim Kontakt, Einatmen oder Verschlucken schwere Schäden oder den Tod verursachen können.
- 6.1: Giftige Stoffe (z. B. Cyanid, Pestizide).
- 6.2: Infektiöse Stoffe (z. B. Viren, Bakterien, kontaminierte biologische Proben).
Klasse 7: Radioaktive Materialien
Stoffe, die ionisierende Strahlung aussenden.
- Beispiele: Uran, Plutonium, Cobalt-60.
Klasse 8: Ätzende Stoffe
Stoffe, die lebendes Gewebe oder Materialien stark beschädigen können.
- Beispiele: Schwefelsäure, Natriumhydroxid.
Klasse 9: Verschiedene gefährliche Stoffe und Gegenstände
Stoffe, die keiner anderen Klasse zugeordnet werden können, aber dennoch ein Risiko beim Transport darstellen.
- Beispiele: Lithiumbatterien, umweltgefährdende Stoffe, Airbags.
Kennzeichnung und Beschilderung
Jede Klasse hat spezifische Etiketten mit Farben, Symbolen und Nummern zur Identifizierung der damit verbundenen Gefahr. Diese Kennzeichnung ist verpflichtend, um eine sichere Handhabung und einen sicheren Transport zu gewährleisten.